Liquidsteuer – so umgeht man sie

Am 09.06.2021 wurde durch den Finanzausschuss des Bundestages eine Reform der Tabaksteuer beschlossen. Im Zuge der Novellierung wurde unter anderem festgelegt, dass nunmehr auch Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle, ob in den Liquids Nikotin enthalten ist oder nicht. Kritiker des Vorhabens, die den Amtsträgern Ignoranz bezüglich der weitaus geringeren Gesundheitsschädlichkeit von E-Liquids gegenüber herkömmlichem Tabak vorwarfen, fanden leider kein Gehör. Die Steuer soll ab dem 01.07.2022 in Kraft treten.

Was und wie wird denn nun konkret besteuert?

Der deutsche Staat unterwirft prinzipiell alle fertigen Flüssigkeiten, deren Zweck das Verdampfen in einer E-Zigarette ist, der oben genannten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Du sowohl bei fertiggemischten Liquids als auch bei Shake & Vape-Produkte (also Aromen) und auch Basen zur Kasse gebeten wirst. Die Steuerhöhe richtet sich dabei nach dem Volumen bzw. der Füllmenge (gemessen in Millilitern) des betreffenden Produktes. Pro ml Flüssigkeit beträgt die Steuer genau 0,16 €. Bei 100 ml E-Liquid würde sich somit eine zusätzliche Steuerbelastung von 16,00 € ergeben. Ab 2026 soll der Betrag sogar auf 0,32 € pro ml ansteigen, was bei 100 ml E-Liquid eine fast schon exorbitante Steuer in Höhe von 32,00 € bedeuten würde.

Wie kann man die Liquidsteuer vermeiden?

Um zu verstehen, wie die Liquidsteuer zu umgehen ist, musst Du Dir folgendes klarmachen: Die Liquidsteuer ist zweckgebunden. Sie betrifft explizit nur Produkte, die ausschließlich fürs Verdampfen konzipiert wurden.

Generell bestehen Liquids für E-Zigaretten aus vier Zutaten: Propylenglykol, Glycerin, einem Aromastoff und Nikotin.

Propylenglykol ist eine flüssige, farb- sowie geruchlose Chemikalie, die vor allem als Emulgator beliebt ist. Emulgatoren sind Hilfsstoffe, die dafür sorgen, dass eigentlich inkompatible fett- und wasserhaltige Substanzen dauerhaft miteinander vermischt werden können. Daher kommt Propylenglykol oft in Kosmetikprodukten zum Einsatz. Bei Liquids dient es zum Binden der Aromastoffe.

Glycerin ist ein hygroskopischer, also Wasser anziehender Alkohol. Auch Glycerin wird gerne in Kosmetika (als Feuchtigkeitsspender) eingesetzt. Weitere beispielhafte Verwendungen wären der Einsatz bei Zahnpasta, um das Aushärten zu verhindern, oder in Kaugummis. In Bezug auf E-Liquids dient es der Förderung einer adäquaten Dampfentwicklung.

Aromen werden in unserem Alltag ebenfalls vielfältig eingesetzt. Aroma- und Duftstoffe sind in vielen Lebensmitteln sowie natürlich auch in Liquids als Geschmacksträger enthalten. Beim Kochen oder Backen kann man die oft in kleinen Fläschchen abgepackten Aromen auch selbst hinzugegeben. Außerhalb von Nahrungsmitteln begegnen uns Aromen wiederum in Kosmetikprodukten, Parfüms oder Raumsprays.

Nikotin ist der Einzige der vier Bestandteile, der ausschließlich in Genussmitteln wie Zigaretten oder eben in Liquids enthalten ist.

Da die Inverkehrbringung von fertigen Liquids, Basen und Shake & Vape-Aromen eindeutig zum Zwecke des Verdampfens erfolgt, unterliegen diese der Liquidsteuer. Bei den Einzelzutaten (mit Ausnahme von Nikotin) kann von dieser Zweckgebundenheit keine Rede sein. Propylenglykol, Glycerin und Aromen haben vielfältige Einsatzgebiete, die weit über den Gebrauch in E-Liquids hinausgehen. Es dürfte offensichtlich sein, dass es abstrus wäre, Kosmetikproduzenten beim Einkauf ihrer Vorprodukte mit der Tabaksteuer zu belasten, nur weil Glycerin auch in Liquids enthalten ist. Aufgrund der geschilderten Einsatzmöglichkeiten fällt bei Anschaffung der drei genannten Komponenten als Einzelprodukt somit keine Liquidsteuer an. Nur bei Nikotin kannst Du der Steuer nicht entgehen. Die Lösung ist also simpel: Man mische sich sein eigenes Liquid.

Wie mischt man sich sein eigenes Liquid?

Zunächst benötigst Du einen kleinen Messbecher, einige wiederverschließbare (und leere) Fläschchen und eine Pipette. Erhältlich sind diese Sachen in jedem Dampfer Shop. Zunächst mischt Du Propylenglykol und Glycerin zur Base miteinander. Dabei gilt: Je mehr Propylenglykol enthalten ist, desto mehr Geschmack entfaltet sich und desto kratziger der Dampf. Das Verhältnis zwischen den beiden Stoffen sollte also eher ausgewogen sein. Als nächstes folgt das Aroma. Wichtig ist es, beim Kauf auf Lebensmittelqualität zu achten. Die Dosierung sollte zwischen drei und fünfzehn Prozent der Base liegen. Das Ganze lässt Du vorzugsweise ein paar Tage lang reifen. Zum Schluss folgt der Nikotin Shot, dessen Stärke nach eigenem Gusto gewählt werden sollte. Um auch hier Kosten zu sparen, solltest du vorher recherchieren wo genau du Nikotin Shots günstig erwerben kannst.

Solltest Du also eine E-Zigarette kaufen wollen, musst Du Dir keine Sorgen machen, dass Liquids in Zukunft für Dich unbezahlbar werden. Ein E-Zigaretten Starterset bietet sich für Dich an, falls Du ein Neueinsteiger im Verdampfen bist und zunächst nur auf die wichtigsten Funktionen Wert legst.

3 Gedanken zu „Liquidsteuer – so umgeht man sie“

  1. Aromen zum kochen und backen (die kleinen Fläschchen) kann man NICHT dampfen. Kann man schon, aber nicht gesundheitsfreundlich! Es gibt den „Löschpapiertest“ womit man Aromen testen kann, ob man die dampfen kann oder nicht. Lebensmittelqualität ja als erstes, ganz wichtiger Punkt, dann als nächtest testen: einen Tropfen des Aromas auf ein Löschpapier. Verdunstet alles ist alles ok und das Aroma ist dampfbar, bleibt ein Fettfleck zurück ist das Aroma nicht dampfbar, bzw. man sollte es aus gesundheitlichen Gründen nicht dampfen!!
    Solche Aromen, in Lebensmittelqualität, Hersteller, Bezugsquellen wären interessant.

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  2. Da die Versteuerung von E-Liquids zweckgebunden eingeführt wird, ergeben sich hieraus merkwürdige Konsequenzen: Würde ich z.B. Wasser aus dem Wasserhahn
    dampfen, müßte dieses vollverteuert werden. Oder: Wie müßte jemand behandelt werden, der heißen Kamillentee über einer Schüssel inhaliert?

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  3. Meine Freundin und ich dampfen nun seit 5 Jahren und sind damit von der Tabak Zigarette weggekommen.
    Nun kommt diese Idioten Regierung und erlässt wieder mal ein völlig weltfremdes und willenloses Gesetz.
    300€ für 1 Liter 50/50 Base….., die zuvor ca. 10€ kostete.
    Da waren doch wieder Lobbyisten am Werk, denn diese Wegwerf E-Zigaretten an den Tankstellen, werden nicht so brutal besteuert.
    Da dabei sind die Dinger echte Umweltschweine.
    Nach maximal 600 Zügen (wenn überhaupt), fliegen die mit dem integrierten Akku, in den Müll.
    So langsam macht sich Deutschland zum Gespött der EU.
    Dann “ kiffen “ wir halt alle, denn das ist ja dann mit 3 Pflanzen auf dem Balkon Steuerfrei.

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